Jetzt Zuschüsse für individuell geplante Familienreisen beantragen!
Sie planen Urlaub mit der ganzen Familie in Deutschland (in eine gemeinnützige Ferienstätte) und der Reisepreis übersteigt Ihr Budget, dann können Sie einen Antrag auf Förderung beim DFV Berlin stellen.
Der Zuschuss wird anhand des Familieneinkommens gemäß der geltenden Förderbedingen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährt.
Der Zuschuss setzt sich aus einem Anteil pro Person und Tag sowie der Mobilitätspauschale zusammen. Nutzen Sie gern unseren Online-Rechner, um Ihren Zuschuss zu ermitteln.
So geht’s:
Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland.
Sie reservieren/buchen einen Urlaub und senden uns parallel dazu oder im Vorfeld ihre Einkommensunterlagen sowie den ausgefüllten Kontaktbogen.
Bis zu 14 Übernachtungen in gemeinnützigen Ferienwohnungen, -häusern oder Familienzimmern werden gefördert. Ferienorte finden Sie zum Beispiel unter www.urlaub-mit-der-familie.de oder www.jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de
Bitte beachten Sie, dass dieser Zuschuss alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden kann. Im Folgejahr stehen Ihnen unsere Gruppenangebote zur Verfügung.
Infolge der Urlaubszeit kann es aktuell bei der Beantwortung von Anfragen und Bearbeitung von Anträgen zu Wartezeiten von bis zu drei Wochen kommen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig und teilen auch bei einer Anfrage mit wenn Sie bereits eine Reservierung/Buchung für die Sommerferien getätigt haben.