Rechnungsbeispiele

Beispiele für die Berechnung eines Reisekostenzuschusses nach den Richtlinien der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

4-Personen-Haushalt

Netto-Familieneinkommen (Mietkosten bereits abgezogen) liegt bei max. 1250,00 €: Reisekostenzuschuss für 7 Übernachtungen: 420,00 € + Mobilitätspauschale 120,00 € = 540,00 € Gesamtzuschuss

2-Personen-Haushalt

Netto-Familieneinkommen, Mietkosten bereits abgezogen liegt bei max. 800,00 €:
Reisekostenzuschuss für 7 Übernachtungen: 252,00 € + Mobilitätspauschale 120,00 € = 372,00 € Gesamtzuschuss

Zum monatlichen Familiennettoeinkommen zählen die aktuellen Nettobezüge aus Arbeitsverhältnissen, ALG I, ALG II, Sozialgeld, Rente, Elterngeld, Kinderzuschlag, Bafög, Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Unterhaltszahlungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld. Die Kosten für die Warmmiete bitte nachweisen – diese werden vom monatlichen Familiennettoeinkommen abgezogen.

Unabhängig von der Mitgliederzahl erhält jede Familie zusätzlich einen pauschalen Mobilitätszuschuss in Höhe von 120,00 €, der als Fahrtkostenzuschuss für Ausflüge vor Ort oder für die An- und Abreisekosten eingesetzt werden kann, sofern die Anreise nicht mit dem Bus stattfindet.