Familien in Fahrt

Familien in Fahrt (FiF) ist unser Kooperationsprogramm für Berliner Familien: in Zusammenarbeit mit verschiedenen familiennahen Einrichtungen bieten wir eine gemeinsame 6-tägige Auszeit in der Umgebung, begleitet von erfahrenen Fachkräften.

Wie Familien in Fahrt funktioniert

Reisen für Berliner Familien

Viele Familien in Berlin können nicht einfach so gemeinsam in den Urlaub fahren. Mithilfe von FiF geht es doch! Unsere Angebote sind besonders vielfältig und sprechen hoffentlich jede(n) an.

Begleitet von Honorarkräften

Erfahrene Fahrtenleitungen führen durch das Programm, das aus gemeinsamen Treffen sowie der 6-tägigen Fahrt ins Umland von Berlin besteht.

Ferienzeit ist Familienzeit

Die Fahrten finden in den Berliner Schulferien statt. Jede Familiengruppe kann selbst mitgestalten, damit die gemeinsame Urlaubszeit ein unvergessliches Erlebnis wird.

Sie wirken bei Familien in Fahrt mit? Im internen Bereich finden Sie nach dem Login alle aktuellen Dokumente zum Herunterladen.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Angebote.

Welche Unterkünfte kommen für eine Familienreise in Frage?

Gefördert werden Aufenthalte in gemeinnützigen Unterkünften, zum Beispiel Familienferienstätten, Jugendherbergen oder vergleichbaren kindgerechten Einrichtungen in Deutschland. Dabei kann es sich auch um Ferienhäuser oder Ferienwohnungen handeln. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de.

Wie oft und wie lange wird ein Zuschuss gewährt?

Ein Reisekostenzuschuss ist alle zwei Jahre möglich. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer, vorbehaltlich einer Prüfung durch den DFV Berlin. Zwischen zwei individuell geplanten Reisen können Sie außerdem an einer Familienreise in der Gruppe teilnehmen und dafür einen Zuschuss beantragen.

Wie kann ich einen Zuschuss für meinen Urlaub beantragen?

Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de, jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de. Gefördert werden bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder Familienzimmer. Sie reservieren oder buchen Ihren Urlaub und stellen parallel dazu Ihren Antrag über unseren Zuschussrechner.

Wer ist berechtigt, einen Zuschuss zu erhalten?

Berliner Familien mit niedrigem Einkommen, deren Bedarfsgemeinschaft bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Voraussetzungen prüft der Zuschussrechner.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Der Antrag muss vor Reiseantritt gestellt und bewilligt sein. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.