Jetzt Zuschüsse für individuell geplante Familienreisen im Jahr 2023 beantragen!
Sie planen Ihren Urlaub in eine gemeinnützige Ferienstätte oder Jugendherberge und der Reisepreis übersteigt Ihr Budget; dann können Sie einen Antrag auf Förderung Ihres Urlaubs stellen. Der Zuschuss wird anhand des Familieneinkommens und der geltenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Familienerholung bestimmt. Beispiel bei sieben Übernachtungen:
- 120 € Mobilitätszuschuss pro Familie und 210 €/280 € für 1 erwachsene Person plus Kind
- 180 € Mobilitätszuschuss und 525 €/700 € bei 5 Personen je nach Anspruchsberechtigung
Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Sie reservieren/buchen einen Urlaub und senden uns parallel dazu oder im Vorfeld ihre Einkommensunterlagen. Bis zu 14 Übernachtungen in Ferienwohnungen, -häusern oder Familienzimmern werden gefördert. Ferienorte finden Sie zum Beispiel unter www.urlaub-mit-der-familie.de oder www.jugendherberge.de
Bitte beachten Sie, dass dieser Zuschuss alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden kann. Allerdings können Sie im Folgejahr eines unserer Gruppenangebote wahrnehmen.