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Reisekostenzuschuss für Familien

Liebe Familien, rechtzeitig vor Start der Feriensaison und dank Mittel der SenBJF können wir dieses Jahr noch weitere 150 Berliner Familien in den Urlaub schicken und können Sie mit einem Reisekostenzuschuss bei ihrer Erholungsreise unterstützen, wenn die Haushaltskasse leer ist.

Folgende Bedingungen müssen hierfür gegeben sein:

  • Individuell geplanter Urlaub bis zu 14 Übernachtungen in einer gemeinnützigen Familienerholungsstätte in Deutschland (bspw. zu finden unter www.urlaub-mit-der-familie.de, www.jugendherberge.de oder www.familienerholungswerk.de)
  • Teilnahme von mindestens einem minderjährigen Kind, unabhängig von der Familienkonstellation (Eltern, allein-, getrennt- oder gemeinsam erziehend, Groß-, Adoptiv- oder Pflegeeltern,…)

Ob Ihre Familie zuschussberechtigt ist und wie hoch ggf. die Förderung wäre, kann man selbst herausfinden – mittels Zuschussrechner auf unserer Webseite.

Der Rechner dient als Hilfestellung zum Errechnen eines Zuschusses zur Familienreise, vorbehaltlich einer Nachprüfung durch den DFV. Dieser Zuschuss kann alle zwei Jahre beantragt werden.