Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienorte finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de oder jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de.
Bis zu 14 Übernachtungen, in einer gemeinnützigen Ferienwohnungen, einem Ferienhaus oder Familienzimmer werden gefördert. Sie reservieren/buchen Ihren Urlaub und stellen parallel dazu ihren Antrag über unseren Zuschussrechner.