Wie oft darf ich den Zuschuss für meine Urlaubsreise beantragen?

Der Zuschuss für eine individuell geplante Reise kann in einem Abstand von zwei Jahren beantragt werden. Dazwischen haben Sie jedoch die Möglichkeit an einer Familienreise in der Gruppe teilzunehmen und dafür einen Zuschuss zu beantragen.

Für eine Familienreise kommen verschiedene Unterkunftsarten in Frage, abhängig von den Bedürfnissen und Vorlieben der Familie. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass es sich um gemeinnützige Unterkünfte handelt. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de oder jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de. Dabei kann es sich um Jugendherbergen, Ferienhäuser oder -apartments handeln.

Der Deutsche Familienverband, LV Berlin e.V. setzt sich für Familien ein und bietet gezielte Unterstützung in verschiedenen Bereichen wie Familienerholung, Familienbildung, Kuren sowie Schuldner- und Insolvenzberatung. Eine Mitgliedschaft beim DFV Berlin bietet den Vorteil, sich in einem gemeinnützigen Verein zu engagieren. Ebenso erhalten Mitglieder eine Vergünstigung bei kostenpflichtigen Kursen oder Einmalveranstaltungen.

Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienorte finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de oder jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de.

Bis zu 14 Übernachtungen, in einer gemeinnützigen Ferienwohnungen, einem Ferienhaus oder Familienzimmer werden gefördert. Sie reservieren/buchen Ihren Urlaub und stellen parallel dazu ihren Antrag über unseren Zuschussrechner.