Sie planen Urlaub mit der ganzen Familie in Deutschland (in eine gemeinnützige Ferienstätte) und der Reisepreis übersteigt Ihr Budget? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung beim DFV Berlin stellen. Der Zuschuss wird anhand des Familieneinkommens gemäß der geltenden Förderbedingungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährt. Der Zuschuss setzt sich aus einem Anteil pro Person und Anzahl der Übernachtungen sowie der Mobilitätspauschale zusammen. Nutzen Sie gern unseren Online-Rechner, um Ihren Zuschuss zu ermitteln.
So geht’s
1. Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienorte finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de oder jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de
2. Sie reservieren/buchen einen Urlaub und senden uns parallel dazu ihre Einkommensunterlagen. Bis zu 14 Übernachtungen, in einer gemeinnützigen Ferienwohnungen, einem Ferienhaus oder Familienzimmer wird gefördert.
Bitte beachten Sie, dass dieser Zuschuss nur alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden kann. Im Folgejahr stehen Ihnen unsere Gruppenangebote zur Verfügung.
Zu Beginn des Jahres und vor den Berliner Ferien kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.