1 Berechtigung
2 Berechnung
3 Persönliche Daten
4 Antrag

Prüfung Ihrer Berechtigung

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen, um Ihre Berechtigung für einen Reisekostenzuschuss zu prüfen.

Berechnung Ihres Zuschusses

Geben Sie Ihre Familien- und Einkommensdaten ein, um Ihren möglichen Zuschuss zu berechnen.

Angaben zu Ihrer Familie

Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet!

Monatliche Einnahmen
Monatliche Ausgaben

Anhand der Angaben zu Ihrer Reise können wir die Höhe des Zuschusses berechnen.

Angaben zu Ihrer Reise

Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Reise in einer gemeinnützigen Ferienstätte/Jugendherberge stattfindet. Liste der Familienferienstätten in Deutschland finden Sie unter bag-familienerholung.de, urlaub-mit-der-familie.de oder familienerholungswerk.de. Unter jugendherberge.de finden Sie Jugendherbergen nach Bundesland. Wenn Sie sich nicht sicher sind, prüfen wir diesen Punkt nach der Antragstellung noch einmal.

Bitte geben Sie die Gesamtkosten für alle Familienmitglieder an.
Mitreisende Personen

Wer stellt den Atrag?

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und vervollständigen Sie Ihre Kontaktdaten.

Wer stellt den Antrag?
An diese Adresse senden wir Ihnen die Antragsbestätigung.
Adresse
Erforderliche Dokumente *

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Antragszusammenfassung

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und vervollständigen Sie Ihre Kontaktdaten.

Zusammenfassung Ihres Antrags

Wer stellt den Antrag?

Name: -
E-Mail-Adresse: -
Telefonnummer: -
Kontakt über vertretungsberechtigte Person: -
Adresse: -
Bezirk: -

Familie

Erwachsene: -
Kinder: -
Alleinerziehend: -
SGB II Leistungen: -

Einnahmen

Nettoeinkommen: -
Selbstständige Tätigkeit: -
Elterngeld: -
Arbeitslosengeld I: -
Unterhalt (Ehe): -
Unterhalt (Kinder): -
Ausbildungsvergütung: -
BAföG: -
Rente: -
Einnahmen gesamt: -

Ausgaben

Warmmiete: -
Krankenversicherung: -
Pflegeversicherung: -
Kreditzinsen: -
Ausgaben gesamt: -

Nettoeinkommen gesamt: -

Reisedaten

Reiseziel: -
Adresse: -
Anreise: -
Abreise: -
Reisedauer: -
Reisekosten: -

Mitreisende

-

Anzahl: -
davon mit GdB ≥50%: -

Berechnungsergebnis

Förderstufe: -
Tagessatz (Normal): -
Tagessatz (GdB ≥50%): -
Grundzuschuss (Normal): -
Grundzuschuss (GdB ≥50%): -
Grundzuschuss gesamt: -
Mobilitätszuschuss: -
Gesamtzuschuss: -

Für eine Familienreise kommen verschiedene Unterkunftsarten in Frage, abhängig von den Bedürfnissen und Vorlieben der Familie. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass es sich um gemeinnützige Unterkünfte handelt. Passende Ferienstätten finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de oder jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de. Dabei kann es sich um Jugendherbergen, Ferienhäuser oder -apartments handeln.

Der Deutsche Familienverband, LV Berlin e.V. setzt sich für Familien ein und bietet gezielte Unterstützung in verschiedenen Bereichen wie Familienerholung, Familienbildung, Kuren sowie Schuldner- und Insolvenzberatung. Eine Mitgliedschaft beim DFV Berlin bietet den Vorteil, sich in einem gemeinnützigen Verein zu engagieren. Ebenso erhalten Mitglieder eine Vergünstigung bei kostenpflichtigen Kursen oder Einmalveranstaltungen.

Sie wählen eine Unterkunft in einer gemeinnützigen Ferienstätte, Jugendherberge oder vergleichbaren Einrichtung in Deutschland. Passende Ferienorte finden Sie zum Beispiel unter urlaub-mit-der-familie.de oder jugendherberge.de oder familienerholungswerk.de.

Bis zu 14 Übernachtungen, in einer gemeinnützigen Ferienwohnungen, einem Ferienhaus oder Familienzimmer werden gefördert. Sie reservieren/buchen Ihren Urlaub und stellen parallel dazu ihren Antrag über unseren Zuschussrechner.